Hier finden Sie Erläuterungen zu wichtigen Immobilien-Begriffen
Hier finden Sie Erläuterungen zu wichtigen Immobilien-Begriffen
Ein öffentliches Register, das Auskunft über die rechtlichen Verhältnisse einer Immobilie gibt, einschließlich Eigentum, Belastungen und Rechte.
Die Vergütung, die ein Immobilienmakler für seine Dienstleistungen erhält, oft ein Prozentsatz des Verkaufspreises oder der Mietsumme.
Ein juristischer Beamter, der für die Beurkundung von Immobiliengeschäften und die Beglaubigung von Unterschriften zuständig ist.
Eine Steuer, die beim Kauf eines Grundstücks oder einer Immobilie anfällt und sich prozentual nach dem Kaufpreis richtet.
Die Summe der Grundflächen aller Wohnräume einer Wohnung oder eines Hauses.
Ein Dokument, das die energetische Qualität eines Gebäudes darstellt und bei Verkauf oder Vermietung vorgelegt werden muss.
Ein Betrag, den der Mieter dem Vermieter als Sicherheit für mögliche Schäden oder ausstehende Mietzahlungen hinterlegt.
Zusätzliche Kosten bei Anmietung einer Immobilie, wie z.B. für Heizung, Wasser, Müllabfuhr, die über die Grundmiete hinausgehen.
Das Jahr, in dem eine Immobilie errichtet wurde, relevant für die Bewertung des Zustands und der Bausubstanz.
Gesetzliche Regelungen, die den Erhalt von Gebäuden mit historischer Bedeutung sicherstellen und oft mit bestimmten Auflagen und Förderungen verbunden sind.
Regelungen, die das Eigentum und die Verwaltung von Eigentumswohnungen betreffen.
Ein Vertrag, bei dem ein Immobilienverkäufer ausschließlich mit einem Makler zusammenarbeitet.
Eine Übersicht über die ortsüblichen Vergleichsmieten, die als Richtlinie für die Bewertung von Mietpreisen dient.
Ein Recht, das dem Gläubiger ermöglicht, sich im Falle einer Nichtzahlung aus dem Grundstück des Schuldners zu befriedigen.
Ein Dokument, das die Aufteilung eines Gebäudes in mehrere Wohneinheiten (Eigentumswohnungen) und die Zuordnung der Gemeinschaftsflächen regelt.
Eine im Baulastenverzeichnis eingetragene Verpflichtung des Grundstückseigentümers, bestimmte bauliche Maßnahmen durchzuführen oder zu unterlassen.
Ein Vertrag, bei dem ein Grundstück für einen bestimmten Zeitraum gegen Zahlung eines Erbbauzinses zur Nutzung überlassen wird, ohne dass das Eigentum übergeht.
Das Recht, ein Grundstück unter bestimmten Bedingungen vor anderen Interessenten kaufen zu können.
Ein Recht, das einem Wohnungseigentümer die exklusive Nutzung einer bestimmten Fläche der Gemeinschaftseigentums (z.B. Garten oder Stellplatz) erlaubt.
Die Erklärung der Vertragsparteien gegenüber dem Notar, dass das Eigentum an einem Grundstück übertragen werden soll.
Ein öffentliches Register, das Auskunft über die rechtlichen Verhältnisse einer Immobilie gibt, einschließlich Eigentum, Belastungen und Rechte.
Die Vergütung, die ein Immobilienmakler für seine Dienstleistungen erhält, oft ein Prozentsatz des Verkaufspreises oder der Mietsumme.
Ein juristischer Beamter, der für die Beurkundung von Immobiliengeschäften und die Beglaubigung von Unterschriften zuständig ist.
Eine Steuer, die beim Kauf eines Grundstücks oder einer Immobilie anfällt und sich prozentual nach dem Kaufpreis richtet.
Die Summe der Grundflächen aller Wohnräume einer Wohnung oder eines Hauses.
Ein Dokument, das die energetische Qualität eines Gebäudes darstellt und bei Verkauf oder Vermietung vorgelegt werden muss.
Ein Betrag, den der Mieter dem Vermieter als Sicherheit für mögliche Schäden oder ausstehende Mietzahlungen hinterlegt.
Zusätzliche Kosten bei Anmietung einer Immobilie, wie z.B. für Heizung, Wasser, Müllabfuhr, die über die Grundmiete hinausgehen.
Das Jahr, in dem eine Immobilie errichtet wurde, relevant für die Bewertung des Zustands und der Bausubstanz.
Gesetzliche Regelungen, die den Erhalt von Gebäuden mit historischer Bedeutung sicherstellen und oft mit bestimmten Auflagen und Förderungen verbunden sind.
Regelungen, die das Eigentum und die Verwaltung von Eigentumswohnungen betreffen.
Ein Vertrag, bei dem ein Immobilienverkäufer ausschließlich mit einem Makler zusammenarbeitet.
Eine Übersicht über die ortsüblichen Vergleichsmieten, die als Richtlinie für die Bewertung von Mietpreisen dient.
Ein Recht, das dem Gläubiger ermöglicht, sich im Falle einer Nichtzahlung aus dem Grundstück des Schuldners zu befriedigen.
Ein Dokument, das die Aufteilung eines Gebäudes in mehrere Wohneinheiten (Eigentumswohnungen) und die Zuordnung der Gemeinschaftsflächen regelt.
Eine im Baulastenverzeichnis eingetragene Verpflichtung des Grundstückseigentümers, bestimmte bauliche Maßnahmen durchzuführen oder zu unterlassen.
Ein Vertrag, bei dem ein Grundstück für einen bestimmten Zeitraum gegen Zahlung eines Erbbauzinses zur Nutzung überlassen wird, ohne dass das Eigentum übergeht.
Das Recht, ein Grundstück unter bestimmten Bedingungen vor anderen Interessenten kaufen zu können.
Ein Recht, das einem Wohnungseigentümer die exklusive Nutzung einer bestimmten Fläche der Gemeinschaftseigentums (z.B. Garten oder Stellplatz) erlaubt.
Die Erklärung der Vertragsparteien gegenüber dem Notar, dass das Eigentum an einem Grundstück übertragen werden soll.